Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der Zentiva AG an die Aktionäre der APONTIS PHARMA AG

Disclaimer – Rechtliche Hinweise

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von Zentiva AG (die "Bieterin") zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit ihrem öffentlichen Erwerbsangebot zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der APONTIS PHARMA AG vorgesehen ist (das "Angebot").

Aktionäre der APONTIS PHARMA AG werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme auf dieser Seite zu bestätigen, bevor sie auf die Seiten weitergeleitet werden, die Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Angebot enthalten.

Wichtige rechtliche Hinweise

Am 16. Oktober 2024 hat die Bieterin ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der APONTIS PHARMA AG (die „Apontis-Aktionäre“) anzubieten, im Rahmen eines öffentlichen Erwerbsangebots sämtliche Aktien der APONTIS PHARMA AG (die „Apontis-Aktien“) zu erwerben. Auf dieser Internetseite finden Sie die Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Angebots mittels Pressemitteilung vom 16. Oktober 2024, die am 24. Oktober 2024 veröffentlichte Angebotsunterlage, die die Regelungen und Bedingungen des Angebots in detaillierter Form enthält, sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot.

Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Aktiengesellschaft. Das Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht und bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“) durchgeführt.

Da die Apontis-Aktien nicht, wie von § 1 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) vorausgesetzt, zum Handel an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 WpÜG zugelassen sind, findet das WpÜG und die Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜG-Angebotsverordnung“) auf das Angebot keine Anwendung. Das Angebot ist weder innerhalb noch außerhalb Deutschlands Gegenstand eines Prüfungs- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde, einschließlich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, genehmigt oder empfohlen.

Apontis-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinn des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Das Angebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der Tier-I-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs‑ und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Angebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten unterliegt, finden diese ausschließlich auf Inhaber von Apontis-Aktien in den Vereinigten Staaten Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen. Apontis-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten sind angehalten, bezüglich des Angebots mit ihren eigenen Beratern Rücksprache zu halten.

Die Bieterin behält sich vor, während der Annahmefrist weitere Apontis-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich zu erwerben und/oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen abzuschließen. Die Bieterin ist nicht verpflichtet, Informationen über solche Erwerbe zu veröffentlichen oder den Angebotspreis aufgrund solcher Erwerbe anzupassen.

Für Apontis-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche durchzusetzen, die einem anderen Recht unterliegen als dem Recht des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, insbesondere da es sich bei der Zielgesellschaft um eine Gesellschaft nach deutschem Recht handelt, die bei einem Handelsregister in Deutschland eingetragen ist und einige oder alle ihrer Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Apontis-Aktionärs haben. Es ist für Apontis-Aktionäre daher unter Umständen nicht möglich, in dem Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Gericht wegen Verstößen gegen Gesetze des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zu verklagen. Des Weiteren könnte es schwierig sein, ein ausländisches Unternehmen oder dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Apontis-Aktionärs ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.

Die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten kann rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen von Dritten nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verteilt oder verbreitet werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat keine Zustimmung zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten erteilt. Daher dürfen depotführende Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Angebotsunterlage oder andere mit dem Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten versenden, veröffentlichen, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren in‑ und ausländischen Rechtsvorschriften.

Das Angebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der am 24. Oktober 2024 veröffentlichten Angebotsunterlage, unter Berücksichtigung der Angebotsänderung vom 19. November 2024, und richtet sich nur nach den darin festgelegten Regelungen und Bedingungen. Im Übrigen stellen die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Apontis-Aktien noch ein Angebot zum Kauf von Apontis-Aktien dar, sind nicht als Rechts-, Steuer-, Finanz-, Anlage-, Bilanzierungs- oder sonstige Beratung oder als Empfehlung der Bieterin zu verstehen, und ebenso wenig beinhalten oder bezwecken sie die Abgabe einer Zusicherung oder die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Die Regelungen und Bedingungen des Angebots können von den auf dieser Internetseite beschriebenen allgemeinen Informationen abweichen. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Regelungen und Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor.

Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise und Informationen gelesen habe.

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